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Artikel aus Mobile Times 17

30 oder 30 ?

Was max.-Kunden schon länger recht ist, soll nach dem Willen der mobilkom nun auch A1-Kunden nicht billig, sondern teuer werden: das Zahlen mit Erlagschein soll mit einer Gebühr von öS 30,- versehen werden. Das Ziel ist da wie dort das gleiche: der Aufwand für die Buchhaltung soll reduziert und gleichzeitig die Zahl der irrtümlich nicht bezahlten Rechnungen minimiert werden. Hübsch war die Erklärung der mobilkom: "... die Einführung dieser branchenüblichen Aufwandsentschädigung von ATS 30,- ...".

Aber was bei max. gleich im Vertrag stand, fehlte an der gleichen Stelle bei der mobilkom, was prompt die Konsumentenschützer auf den Plan rief: der VKI (Verein für Konsumenteninformation) stellte sich auf den Standpunkt, daß dieser Zuschlag vertragswidrig sei. Darauf gingen die Postfüchse zur obersten Fernmeldebehörde und bekamen dort ebenso prompt Recht: der Zuschlag ist nicht genehmigungspflichtig. Sicherheitshalber hat aber die mobilkom die Einhebung des Zuschlages um ein Monat verschoben, um Gesprächen mit dem VKI, der Arbeiterkammer und der obersten Fernmeldebehörde zum Thema zu ermöglichen.

Was bei diesen Gesprächen herauskommt, ist bei Redaktionsschluß noch nicht bekannt. Was wir aber alle wissen, ist die simple Tatsache, daß ein privatwirtschaftlich geführter Betrieb nichts herzuschenken hat. Jede Ausgabe muß durch irgendwelche Einnahmen gedeckt werden und in einem Land, das ziemlich hohe Abgaben nimmt, relativ moderate Gebühren für mobiles Telephonieren zu verrechnen, kann wohl nur funktionieren, wenn das Geld irgendwo eingespart oder anders hereingebracht wird.




MOBILE TIMES Home Letzte Überarbeitung: Montag, 10. Februar 2003
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