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Artikel aus Mobile Times 14

Ein Jahr ist kein Jahr - oder doch?

Aufregung bei Kunden und Händlern hat unsere Meldung im letzten Heft (>>), daß die Einjahresfrist bei max. gefallen ist, ausgelöst. Hier daher unsere Sicht der Dinge und wie es zu dieser Meldung kam.


Am 12. Februar erklärte max.-Boß Tengg anläßlich einer Pressekonferenz, daß man sich mit dem VKI geeinigt hätte und die vom Verein für Konsumenteninformation in einer Verbandsklage inkriminierten Punkte des Kundenvertrages nicht mehr anwenden wird. Die Vereinbarung lautet laut VKI wie folgt:

Der VKI hat gegen einige gesetzwidrige Klauseln in den AGB der Firma max.mobil Verbandsklage eingereicht und folgenden Vergleich erzielt:

max.mobil verpflichtet sich, die nachfolgend genannten Klauseln ab 1.4.1997 im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern nicht mehr zu verwenden und sich auch in der Zwischenzeit nicht mehr darauf zu berufen:

Der Ordnung halber sei festgehalten, daß in unserem Rechtssystem eine derartige Vereinbarung nicht unbedingt so zu verstehen ist, wie sie da steht.

Es geht auch nicht um die Frage, ob ein Jahr Bindungsfrist erträglich ist oder nicht - viele Zeitungs- und Zeitschriftenabos verlängern sich auch automatisch um ein Jahr, wenn man sie nicht rechtzeitig kündigt - Selbstlob für MOBILE TIMES: hier ist es umgekehrt, das Abo endet automatisch, wenn es vom Leser nicht verlängert wird - es geht einfach darum, wie die Öffentlichkeit informiert wird, und daß man nicht einen Tag nach so einer Pressekonferenz an seine Händler eine Aussendung herausgibt, in der auch noch nicht erschienene Meldungen zu Falschmeldungen erklärt werden.

Bitte lieber max. - ein bißchen mehr Koordination nach außen!




MOBILE TIMES Home Letzte Überarbeitung: Montag, 10. Februar 2003
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