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MTAES steht natürlich für Mobile Times Abkürzungs Erklärungs Seite. Auf dieser Seite findet man in jedem Heft häufig vorkommende Akronyme erklärt.
Bisher erschienen: PCMCIA, GSM-Kürzel, Notebook.
Der Beitritt Österreichs zur EU hat uns auch eine Menge interessanter Neuheiten im Bezug auf die Kennzeichnung elektrischer Geräte gebracht. Die bekannte Wortmarke ÖVE ist das Sicherheitszeichen des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik und bestätigt, daß das Gerät oder auch das Kabel usw. die gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen erfüllt. Zugleich ist es auch ein Beweis dafür, daß die Prüfung von einem externen (neutralen) Prüfer durchgeführt wurde.
Ähnliches gilt auch für das deutsche VDE-Zeichen, das schwedische S im Kreis usw. Viele Geräte tragen ja mehrere dieser Zeichen, wobei das eigentlich unnötig ist, weil die Anforderungen ziemlich einheitlich streng sind. Allenfalls könnte man gelten lassen, daß ein Unternehmen nicht in allen Ländern gute Beziehungen zu den Prüfern haben kann und daher viele Zeichen noch besser sind als eines; aber das ist weit hergeholt - ein strenges Zeichen sollte genügen.
Das nun immer häufiger auftauchende CE-Zeichen wird vom Hersteller oder vom Importeur - wenn die Ware nicht in der EU hergestellt worden ist - angebracht. Das beruht auf einer grundsätzlich anderen Denkungsweise als wir sie bisher kannten.
Bis heute betrachten wir den Staat bzw. seine Vollzugsorgane als letzlich verantwortlich. Beim CE-Zeichen ist der Hersteller für sein Produkt verantwortlich und er bestätigt, daß das Produkt den Richtlinien entspricht.
Natürlich gibt es auch für CE Zertifizierer und Prüfstellen, die aber nur beratend tätig sein können und dem Hersteller bei der Beurteilung eines Produktes helfen. Eine Ausnahme bilden gefährliche Produkte, für die die Verpflichtung besteht, solche Stellen einzuschalten. Dennoch bleibt die Verantwortung beim Hersteller.
Fassen wir zusammen: Bisher wurde die Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften durch die Prüfung in einer nationalen, meist privaten, Prüfstelle festgestellt. Diese Stelle stellte eine Bescheinigung über die Konformität mit den Normen aus.
Die EU-Richtlinien enthalten nur mehr wesentliche Anforderungen, woraus sich ergibt, daß das CE-Kennzeichen weder ein Qualitätszeichen noch ein Sicherheitszeichen ist und auch nicht bestätigt, daß das Gerät Normen entspricht.
Das CE-Zeichen bestätigt dagegen die Durchführung eines Konformitätsverfahrens, die Erstellung einer technischen Dokumentation und unter Umständen auch die Einschaltung einer gemeldeten Stelle.
Eine Unterlage des deutschen ZVEI (Zentralverband der Elektroindustrie) aus dem Oktober vorigen Jahres spricht daher auch davon, daß die Elektroindustrie mit dem CE-Zeichen bisher nur zusätzliche Probleme gehabt hat. Zurückgeführt wird das auf:
Einfacher wird die Sache auch dadurch nicht, daß die bisherigen nationalen Zeichen (wie ÖVE) neben dem CE-Zeichen angebracht werden dürfen.
Maßgebliche Richtlinien zur Konformitätsprüfung elektrischer und elektronischer Geräte sind z.B.:
Es gibt natürlich noch eine Reihe von Vorschriften und Richtlinien, die wir hier aber nicht alle aufzählen und erläutern können - abgesehen davon, daß wir hierzulande bisher niemanden gefunden haben, der wirklich alle Richtlinien kennt.
Interessant ist jedenfalls die EMV-Richtlinie, denn die nationalen Normen der europäischen Staaten enthielten diesbezüglich bisher kaum Vorschriften. Für die Anbieter wird es aber schwierig, denn sie müssen nachweisen können, daß ihre Produkte sich untereinander vertragen Dabei geht es nicht um die eigentlich selbstverständliche Einhaltung von Spannungs- und Stromstärkeregeln, sondern darum, daß ein Gerät ein anderes nicht stören darf.
Wie weit diese Regelung gilt, ist nach wie vor umstritten. Ein simples Beispiel soll das illustrieren:
Monitore senden verschiedene Arten von Störstrahlen aus, wie wir spätesten seit den Diskussionen um die schwedischen Prüfvorschriften MPR und TCO wissen. Daß diese Strahlung die Funktionsweise des Computers nicht stören darf ist ja verständlich; wie aber steht es etwa um ein in der Nähe befindliches TV-Gerät? Darf es der Monitor stören (bzw. umgekehrt) oder entspricht das die Störung verursachende Gerät dann nicht mehr der EMV-Richtlinie?
Ziemlich sicher ist, daß Zusatzbauteile, die zur Installation in einem Gerät vorgesehen sind - z.B. ein CD-ROM-Laufwerk - keine elektrischen bzw. elektronischen Störungen verursachen dürfen, wenn sie das CE-Zeichen tragen. Immerhin ein Lichtblick!
fak
Letzte Überarbeitung: Montag, 18. Juni 2007
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